Was im Sterbefall zu tun ist
Bevor irgendwelche weiteren Schritte unternommen werden können, muss der Haus- oder Notarzt verständigt werden. Nur ein Arzt darf den Tod feststellen und die erforderlichen Sterbepapiere ausstellen.
Hat sich der Sterbefall in einem Krankenhaus oder Pflegeheim ereignet, wird der Arzt vom Personal hinzugezogen. Ein Notarzt stellt oft nur ein einfaches Formular aus, das bescheinigt, dass der Mensch verstorben ist. Hier muss noch der Hausarzt bzw. ein niedergelassener Arzt hinzugezogen werden, der die kompletten Leichenschaupapiere ausstellt.
Spätestens am nächsten Werktag soll der Sterbefall dem zuständigen Standesamt angezeigt werden. Das Standesamt verständigt routinemäßig verschiedene andere Stellen, z.B. die Ermittlungsbehörden, das statistische Landesamt, das Gesundheitsamt und die Zentralstelle für hinterlegte Testamente.
Immer für Sie da
Wir sind Tag und Nacht für Sie erreichbar, auch an Sonn- und Feiertagen:
+49 6223 5192
Anschrift
Bestattungsgemeinschaft Bammental
Hr. Hafner
Flußgasse 16
69245 Bammental
Telefon
+49 6223 5192
E-Mail
info@bestattungen-bammental.de
Was tun im Sterbefall?
Bitte verständigen Sie umgehend den ärztlichen Notdienst, sobald ein Sterbefall eingetreten ist.