Wir schaffen Freiräume für Ihre Trauer

Bestattungsgemeinschaft Bammental organisiert und regelt für Sie sämtliche Aufgaben, die im Trauerfall auf Sie zukommen. Wir beraten Sie zu allen Fragen der Bestattung und begleiten Ihre Trauerarbeit und den Abschied von Ihren Verstorbenen. Unsere Dienste erfolgen dabei stets in enger Abstimmung mit Ihnen und genau nach Wunsch.

 

Unsere Begleitung im Trauerfall umfasst:

  • Die Abholung und mögliche Überführung des Verstorbenen
  • Die Behandlung, Ankleidung und Einsargung des Verstorbenen
  • Die mögliche Aufbahrung bei Ihnen zu Hause oder in der Trauerhalle
  • Die Organisation und Durchführung der Bestattung
  • Die Erledigung aller Formalitäten beim Standes- und Friedhofsamt sowie die Erledigung weiterer Formalitäten nach Absprache
  • Die Festlegung aller für die Trauerfeier nötigen Termine
  • Die Gestaltung und Übernahme aller Trauerdrucksachen
  • Die Veröffentlichung einer Todesanzeige in den lokalen Tageszeitungen
  • Die Organisation eines geistlichen oder weltlichen Redners
  • Die Organisation und Ausgestaltung der Trauerfeier
  • Die Gestaltung von Sarg- und Urnendekorationen
  • Die Beauftragung und Koordination anderer beteiligter Dienstleister wie Floristen, Organisten, Friedhofsgärtner und Steinmetze
  • Die Dekoration des Grabes, auf Wunsch auch die Pflege
  • Die Auslegung einer Kondolenzliste
  • Die Reservierung von Räumlichkeiten für die mögliche Bewirtung nach der Beisetzung
  • Die Trauerbegleitung
  • Die Testamentsvollstreckung

 

Unsere Mitarbeiter wissen um die Schwere und Schwierigkeit Ihrer Situation. Sie stehen Ihnen gerne beratend und helfend zur Seite und schaffen so Raum und Zeit für Ihre individuelle Trauerarbeit. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf.

Immer für Sie da

Wir sind Tag und Nacht für Sie erreichbar, auch an Sonn- und Feiertagen:

 

+49 6223 5192


Anschrift

Bestattungsgemeinschaft Bammental
Hr. Hafner
Flußgasse 16
69245 Bammental

 

Telefon
+49 6223 5192

 

E-Mail
info@bestattungen-bammental.de

 

Was tun im Sterbefall?

Bitte verständigen Sie umgehend den ärztlichen Notdienst, sobald ein Sterbefall eingetreten ist.

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